Statuten

1. Name, Sitz und Zweck

Die Interessengemeinschaft Verkehr Lyssach (IGVL) ist ein Verein nach Art. 60ff ZGB und setzt sich ein für eine ausgewogene Verkehrspolitik auf dem Lyssacher Gemeindegebiet, sowie auf den Verbindungswegen zu benachbarten Gemeinden.

 

Der Sitz ist identisch mit demjenigen des Präsidenten.

 

Die IGVL bezweckt die Gestaltung, Schaffung und Erhalt von Verkehrswegen, welche:

  • ein vernünftiges Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer gewährleisten
  • eine hohe Sicherheit schaffen, speziell auch für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fussgänger udn Radfahrer)
  • den Verlust an Wohn- und Lebenswualität entlang der Strassen aufhalten und wieder rückgängig machen.

 

Diese Ziele sollen in erster Linie mit den zur Verfügung stehenden demokratischen mitteln auf Gemeindeebene erreicht werden. Aus diesem Grund befasst sich die IGVL schwergewichtig mit dem Gemeindestrassennetz.

Für die Belange der Staatsstrassen ist gegenüber dem Kanton Bern die Gemeinde Lyssach zuständig.

Hier wirkt die IGVL empfehlend und unterstützt die Gemeindebehörden bei Bedarf.

 

Die IGVL ist politisch und konfessionell unabhängig.

 

2. Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck anerkennt und die IGVL ideel und/oder finanziell unterstützt.

 

Der Eintritt/Austritt kann nur auf schriftliche Mitteilung hin erfolgen. Die IGVL ist politisch und konfessionell unabhängig.

 

Die Mitgliedschaft erlischt:

  • durch Austrutt nach Mitteilung an den Vorstand
  • durch Streichung von der Mitgliederliste, wenn nach zweimaliger Mahnung der Mitgliederbeitrag nicht entrichtet worden ist.

Ein ausgetretenens Mitglied hat keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen.

 

3. Organe

Die Organe der IGVL sind:

1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand

 

4. Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung tagt einmal im Jahr, und zwar im ersten Quaartal. Sie wird vom Vorstand, welcher Ort und Zeit der Versammlung bestimmt, mindestens 14 Tage im Voraus einberufen.

Die obligatorischen Traktanden sind:

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
  • Bericht des Präsidenten über die Aktivitäten des vergangenen Jahres
  • Bericht des Kassiers; Genehmigung der Jahresrechnung
  • Beratung udn Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Tätigkeitsprogramms
  • Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl der Rechnungsrevisoren
  • Varia

Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können durch Vorstandsbeschluss oder auf Verlagen eines Fünftels der Mitglieder spätestens 10 Tage vor dem Sitzungsdatum auf schriftlichem Weg vom Vorstand einberufen werden.

 

Die Mitgliederversammlung beschliesst mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende Stichentscheid.

 

Sie entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern, sowie über eine Auflösung des Vereins.

 

5. Vorstand

Der Vorstand besorgt die Geschäfte der IGVL. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Seine Mitglieder können alljährlich wiedergewählt werden.

 

Der Vorstand besteht mindestens aus 3 Personen. Die folgenden Chargen werden besetzt:

  • Präsidium
  • Sekretärin/Sekretär
  • Kassierin/Kassier

Die Mitglieder des Vorstandes zeichnen mit Einzelunterschrift.

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und legt seine Kompetenzen fest.

Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlungen vor und leitet diese.

 

6. Haftung

Für die Schulden der IGVL haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

7. Statutenänderung

Zur Änderung der Statuten bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder

Die geplante Änderung muss in der Traktandenliste angekündigt werden.

 

8. Auflösung des Vereins

Bei einer allfälligen Auflösung des Vereins werden die Mittel, die nach Begleichung aller Verbindlichkeiten übrig bleiben, an die Stiftung Road-Cross, oder deren Rechtsnachfolgen überwiesen.

 

Lyssach, 21. Juni 2021 Der Präsident Der Aktuar
  Balz Weingand

Otto Hubacher

 

Genehmigt an der Mitgliederversammlung vom  21.06.2021

 

 

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